Es wäre schön, wenn ich meine Forderung nach § 174 der Insolvenzordnung ab 01.07.13 überhaupt geltend machen könnte. Ich hatte fristgerecht zum 28.02.13 gekündigt und ordnungsgemäß meinen Zählerstand am 01.03.13 mitgeteilt. Flexstrom hat es seit dem, trotz fünfmaliger Erinnerung, nicht einmal geschafft mir eine Abrechnung zukommen zu lassen. Da ich keine Abrechnung erhalte kann ich auch keine Forderung anmelden. Clever von Flexstrom und dem Insolvenzverwalter :-((.
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